Liebe zukünftigen Mitglieder und Interessenten,
wir freuen uns, euch über die neuesten Entwicklungen zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu informieren. Nach langen Diskussionen hat die Ampelkoalition einen Kompromiss erzielt, und das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis soll nun am 1. April in Kraft treten, sofern der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) haben mitgeteilt, dass das Gesetz in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Zustimmung der Ampelfraktionen gilt als sicher, und der Bundesrat wird voraussichtlich am 22. März darüber entscheiden. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, ist ein Einspruch unwahrscheinlich, und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April wird als ziemlich sicher angesehen.
Die Regelungen des Gesetzes gelten als Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, die die Prävention stärkt und den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert. Die Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Kampf gegen den Schwarzmarkt sind weitere positive Aspekte. Die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität sollen „zeitnah“ evaluiert werden, wobei die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen wird.
Ab dem 1. April wird das seit mehr als 40 Jahren geltende Cannabis-Verbot aufgehoben. Volljährige dürfen dann Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge betreiben. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen, und in der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Der Anbau und Verkauf der Droge werden in nicht-gewerblichem Rahmen durch Cannabis-Clubs ermöglicht, unterliegen jedoch zahlreichen Vorschriften und Kontrollen.
Für den öffentlichen Konsum gelten ebenfalls Regeln, darunter ein Verbot in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern. Jugendlichen bis 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum weiterhin untersagt.
Die Ampelkoalition hat Änderungen hinsichtlich der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes vorgenommen. Statt einer Evaluierung nach vier Jahren wird dies nun stufenweise erfolgen, mit einer ersten nach einem Jahr, einer zweiten nach zwei Jahren und einer abschließenden nach vier Jahren, wobei die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen wird.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und freuen uns darauf, gemeinsam den Wandel in der Cannabis-Politik zu erleben.
Herzliche Grüße
Euer Cannabis Social Club Rhoihesse e.V.i.G
Quelle: aeh/dpa