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Cannabisgesetz in Deutschland: Neue Regelungen im Überblick

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich nach intensiven Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf signifikante Änderungen des geplanten Cannabisgesetzes (CanG) verständigt. Obwohl zunächst Unsicherheiten über das Schicksal des Gesetzes aufgrund aktueller Haushaltsprobleme und veränderter politischer Prioritäten bestanden, soll das überarbeitete Gesetz in der Sitzungswoche Mitte Dezember im Gesundheitsausschuss beraten und anschließend im Bundestag verabschiedet werden. Die Entkriminalisierung tritt dabei ab dem 1. April 2024 in Kraft, während die Regelungen für Cannabis-Anbauvereinigungen erst ab Juli 2024 gelten sollen.

Die vorgesehenen Änderungen betreffen mehrere Aspekte, darunter die Lockerung der Konsumverbote in der Nähe von Schulen und anderen sensiblen Einrichtungen. Frühere Vorschriften, die einen Mindestabstand von 200 Metern vorsahen, werden nun präzisiert, und der Konsum ist nur noch „in Sichtweite“ erlaubt, wobei eine klare Definition für eine Sichtweite über 100 Meter vom Eingangsbereich der Einrichtung entfernt festgelegt wird. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), betont, dass diese Änderung den Kontrollaufwand für die Polizei verringern und gleichzeitig mehr Klarheit für Konsumenten schaffen werde.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die erlaubte Menge beim Eigenanbau von Cannabis. Erwachsenen wird nun gestattet, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen, wobei der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zusätzlich erlaubt ist. Auf Kritik, dass die erlaubte Besitzmenge von 25 Gramm zu gering sei, wird reagiert, indem die erlaubte Menge aus dem Eigenanbau auf 50 Gramm erhöht wird.

Im Bereich der Strafverfolgung wird eine Entschärfung vorgenommen, insbesondere für geringfügige Überschreitungen der erlaubten Menge, die nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Gleichzeitig werden jedoch im Interesse des Jugendschutzes Strafverschärfungen eingeführt. Insbesondere wird der Handel mit Cannabis an Minderjährige härter bestraft, wobei Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren drohen, wenn Erwachsene Minderjährige zum Anbau oder Kauf von Cannabis anstiften oder ihnen dabei helfen.

Die Ampel-Koalition reagiert auch auf Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Cannabis. Eine geplante Änderung der Fahrerlaubnisverordnung soll sicherstellen, dass der gelegentliche Konsum nicht automatisch zur Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führt. In Bezug auf den THC-Grenzwert erwartet die Koalition bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag aus dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales.

Das Gesetz tritt gestuft in Kraft, wobei die Entkriminalisierung ab dem 1. April 2024 wirksam wird und die Regelungen für Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli 2024 gelten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das angekündigte „Säule-2-Gesetz“ aussehen wird, das regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vorsieht und voraussichtlich der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt wird. Grüne und FDP mahnen den Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach, zur zeitnahen Vorlage von Eckpunkten oder einem Gesetzentwurf für dieses zweite Gesetz nach der Verabschiedung von Säule 1.

Quelle: LTO24