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Liebe Mitglieder und Interessenten des Cannabis Social Club Rhoihesse,

das Cannabisgesetz (CanG) ist auf dem Weg!

Nach einer hitzigen Debatte hat der Bundestag am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) beschlossen. Das Gesetz soll den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau und Eigenkonsum von Cannabis für Erwachsene legalisieren und den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern. Das Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten, wenn der Bundesrat zustimmt.

Das CanG ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und wissenschaftsbasierte Drogenpolitik in Deutschland. Es soll den illegalen Markt für Cannabis eindämmen, die Strafverfolgungsressourcen entlasten und die Forschung zu Cannabis fördern. Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen pro Person oder bis zu zehn Pflanzen pro Haushalt anbauen dürfen, solange sie diese nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen. Außerdem soll ein staatlich regulierter Markt für den Verkauf von Cannabis an Erwachsene eingeführt werden, der jedoch noch einer Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Für die nichtgewerblichen Anbauvereinigungen, die Cannabis an ihre Mitglieder abgeben wollen, gilt ein besonderer Zeitplan. Sie sollen erst ab dem 1. Juli 2024 erlaubt sein, unter strengen Auflagen. Die Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die alle in Deutschland wohnen oder sich aufhalten müssen. Die Mitglieder dürfen nur in einer Anbauvereinigung sein. Die Anbauvereinigungen dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat weitergeben. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine Grenze von 30 Gramm pro Monat und ein THC-Gehalt von maximal 10 Prozent. Das Cannabis muss in kontrollierter Qualität und in Reinform als Haschisch oder Marihuana weitergegeben werden. Der Konsum von Cannabis ist in einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten. Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Die Anbauvereinigungen müssen eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen, Berichte über ihre Aktivitäten und Cannabisbestände übermitteln und sich Kontrollen unterziehen.

Das Gesetz soll nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinal-Cannabis.

Ob das Gesetz wie geplant am 1. April 2024 in Kraft treten kann, ist noch offen. Der Bundesrat könnte wegen der kurzfristigen Mehrbelastung für die Strafjustiz den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch einlegen. Damit würde das Gesetz zwar nicht gestoppt, würde aber wohl erst Monate später in Kraft treten.

Wir vom CSC freuen uns über diesen historischen Beschluss und halten Sie weiterhin über die Entwicklungen rund um das Thema Cannabis auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da.

Herzliche Grüße

Euer Cannabis Social Club Rhoihesse e.V.

Quelle: LTO/dpa