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Die Ampel-Koalition hat sich auf die finale Version eines Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis geeinigt, das weniger streng ausfallen soll als ursprünglich geplant. Die Fraktionen betonen einen Paradigmenwechsel und bezeichnen das Vorhaben als Ende der schädlichen Prohibition von Cannabis. Die Konsumverbote in der Nähe von Schulen werden auf einen Abstand von 100 Metern reduziert, im Vergleich zu den ursprünglich geplanten 200 Metern. Auch die Regelungen beim Eigenanbau werden entschärft, wobei die legale Besitzmenge auf 50 Gramm verdoppelt wird. Strafbarkeit im privaten Raum greift erst ab 60 Gramm, im öffentlichen ab 30 Gramm, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Die Strafvorschriften und Bußgelder sollen auf angemessene Größenordnungen reduziert werden, mit einer Senkung der Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro. Ein THC-Grenzwert für den Straßenverkehr soll von Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorgeschlagen werden. Trotz der Entkriminalisierung für erwachsene Konsumenten bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis für Minderjährige unter 18 Jahren weiterhin verboten.

Der ursprüngliche Plan, Cannabis in lizenzierten Geschäften anzubieten, wird vorerst nicht umgesetzt. Die abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus, und das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich für den Jahreswechsel geplant, wird nun ein Inkrafttreten im Frühjahr angestrebt, nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr realisierbar ist.

Quelle: Tagesschau.de (27.11.2023)