Das liegt in der Regel im Ermessen des jeweiligen Vereins. Allerdings darf die Obergrenze von 500 Mitgliedern nicht überschritten werden.
Unsere Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern.
Das liegt in der Regel im Ermessen des jeweiligen Vereins. Allerdings darf die Obergrenze von 500 Mitgliedern nicht überschritten werden.
Unsere Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern.